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   OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06   

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https://dejure.org/2007,22821
OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06 (https://dejure.org/2007,22821)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2007 - 2 LA 692/06 (https://dejure.org/2007,22821)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 2 LA 692/06 (https://dejure.org/2007,22821)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 L 141/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    So liegen etwa in den Fällen, in denen zwar die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung ersichtlich unzutreffend ist, eine andere tragfähige Begründung sich dem Senat aber ohne weiteres aufdrängt, ernstliche Zweifel im Sinne des Zulassungsrechts nicht vor (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Juni 2005, - 1 L 141/05 -, Juris).

    Aus dem Abstellen auf die Ergebnisrichtigkeit folgt auch, dass dann, wenn eine Entscheidung in sie selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. Februar 1990, - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310, § 153 VwGO, Nr. 22; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Juni 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Da das Studium an einer Hochschule auf aktive Teilnahme des Studenten am Wissenschaftsprozess hin angelegt ist (BVerfG, Urt. v. 29.05.1973, - 1 BvR 426/71 -, BVerfGE 35, 79 [125]), kann auch Studenten, soweit sie bereit und in der Lage sind, an der wissenschaftlichen Lehre teilzunehmen, das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zustehen (Leibholz/Rinck, GG, Loseblattsammlung, Stand: 42. Ergänzungslieferung November 2005, Art. 5 Rz. 1216).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Hierbei reicht es aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 23. Juni 2000, - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459] = NdsVBl. 2000, 244 [245] = NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Das bedeutet, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, damit er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, - BVerwG 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 und Urteil vom 15. Februar 1990, - BVerwG 4 C 41.87 -, NVwZ 1990, 658; Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts vom 05. Februar 2004, - 11 ME 271/03 -, NordÖR 2004, 167).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Das bedeutet, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, damit er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, - BVerwG 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 und Urteil vom 15. Februar 1990, - BVerwG 4 C 41.87 -, NVwZ 1990, 658; Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts vom 05. Februar 2004, - 11 ME 271/03 -, NordÖR 2004, 167).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Zwar ist eine Behörde befugt, den Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot eines Verwaltungsaktes nach § 37 Abs. 1 VwVfG im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006, - BVerwG 4 B 32.06 -, NVwZ-RR 2006, 589).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Der Wille der Behörde muss unzweideutig - wenn auch durch Auslegung gewonnen - für die Beteiligten des Verfahrens erkennbar und darf nicht einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986, - BVerwG 5 C 33.84 -, NVwZ 1986, 919, 921).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Aus dem Abstellen auf die Ergebnisrichtigkeit folgt auch, dass dann, wenn eine Entscheidung in sie selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. Februar 1990, - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310, § 153 VwGO, Nr. 22; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Juni 2005, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Trägt allein dieser formelle Fehler die Rechtswidrigkeit des Bescheides und damit die verwaltungsgerichtliche Entscheidung, so kommt es nicht darauf an, ob sich das Urteil auch aus seinen weiteren Begründungen heraus - insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer von der Beklagten gerügten angeblichen fehlerhaften Beweiswürdigung (vgl. hierzu Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. März 2004, - 11 LA 380/03 -, NVwZ 2004, 1381-1382) - als richtig erweist oder nicht.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03

    Inhaltliche Anforderungen an eine Anordnung der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06
    Das bedeutet, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, damit er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, - BVerwG 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 und Urteil vom 15. Februar 1990, - BVerwG 4 C 41.87 -, NVwZ 1990, 658; Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts vom 05. Februar 2004, - 11 ME 271/03 -, NordÖR 2004, 167).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2005 - 2 LA 1286/04

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Mietbeihilfe für die Dauer

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04

    Aufklärungspflicht; Immissionsprognose; Lärm; Ortsentlastungsstraße;

  • OLG Karlsruhe, 28.04.1977 - 3 Ss 107/77
  • VGH Bayern, 07.07.2003 - 5 C 03.1628
  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Auch der Kläger hat keine entsprechenden Einwände vorgetragen (vgl. auch zum Bestimmtheitsgebot bei einem Hausverbot: OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 2 LA 692/06 - DVP 2007, 211 f. = juris Rdnr. 5 f.).
  • LG Mannheim, 02.02.2015 - 1 S 163/14

    Voraussetzungen eines Stadionverbots: Sachlicher Grund; öffentliches Anbieten der

    (2) Geht es - wie hier - um ein Hausverbot, dessen Verletzung sogar strafbewehrt ist, so verlangt das Bestimmtheitsgebot, dass der Adressat des Hausverbotes aus dessen Regelung heraus erkennen kann, ob ihm das Betreten gestattet ist oder nicht (vgl. zum Bestimmtheitsgrundsatz des § 37 Abs. 1 VwVfG OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 2 LA 692/06 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 6 A 534/08

    Dienstliche Beurteilung Richtsatz Vergleichsgruppe Mindestgröße Anlehnung

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 2 LA 692/06 -, DVP 2007, 211, m.w.N., sowie OVG Saarland, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 2 A 447/09 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 6 A 3081/07

    Dienstliche Beurteilung Richtsatz Vergleichsgruppe Mindestgröße Anlehnung

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 2 LA 692/06 -, DVP 2007, 211, m.w.N., sowie OVG Saarland, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 2 A 447/09 -, juris.
  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.1283

    Erkennungsdienstliche Behandlung; ursprünglich fehlende Bestimmtheit in

    Ein Rechtshängigwerden schließt diese Möglichkeit nicht aus oder schränkt sie ein (BVerwG vom 14.12.1990 BVerwGE 87, 241 ff.; vom 21.6.2006 NVwZ-RR 2006, 589; NsOVG vom 23.1.2007 Az. 2 LA 692/06 ; VGH Kassel vom 6.7.1995 NVwZ-RR 1996, 287 ff.).
  • VG Osnabrück, 14.03.2011 - 6 B 87/10

    Fehlende Bestimmtheit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit

    Der Wille der Behörde muss unzweideutig - wenn auch durch Auslegung gewonnen - für die Beteiligten des Verfahrens erkennbar und darf nicht einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich sein (Nds. OVG, B. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, NVwZ-RR 2004, 346; B. v. 23.1.2007 - 2 LA 692/06 - jeweils m. w. Nachw., beide abrufbar unter http://www.dbovg.niedersachsen.de ).
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